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I) Allgemeine Bedingungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Firma Die Kochschule Kochen und Kunst Inhaber Mathias Roth abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
  2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
  3. Sämtliche Preisauszeichnungen und – Vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR/€)
  4. Von uns angegebene Preise verstehen sich immer netto, zzgl. 19 % Mehrwertsteuer
  5. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
  6. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeigt der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

II) Zahlungsbedingungen

  1. Wenn nicht anders im Vertrag/Angebot beschrieben gilt folgende Regelung:
  • Erste Anzahlungsrechnung: 50% bei einem Auftragsvolumen von über 1000 Euro.
  • Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, eine Änderung ist im Vertrag schriftlich festzuhalten.
  • Bei uns gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tage, danach werden mit jeder Zahlungserinnerung Bearbeitungsgebühren von 10 € / netto pauschal erhoben.
  • Zahlungen sind via Überweisung oder bar möglich.

III) Auftragserteilung

  1. Wir benötigen bei jeder angefragten Veranstaltung einen verbindlichen Buchungsvertrag.
  2. Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung/ Buchungsvertrag/Angebot gilt der Auftrag als erteilt.
  3. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens der Firma Die Kochschule Kochen und Kunst eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
  4. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

IV) Stornierungsfristen für Veranstaltungen

  1. Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich. Danach erheben wir folgende Stornopauschalen:
    • 50% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 1 Monat vor der Veranstaltung.
    • Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
  2. Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 10 Werktage vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – wie vereinbart – in Rechnung gestellt.
  3. Die Kochschule Kochen und Kunst ist berechtigt eine geplante Veranstaltung kurzfristig (24h vor dem Veranstaltungstermin) wegen ausfallender Mitarbeiter, Krankheit zu verschieben. Hierbei wird ein möglichst Zeitnaher (Innerhalb 14 Tage) Ersatztermin von der Kochschule Kochen und Kunst gestellt.

V) Sonstiges

  1. Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z.B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten ect.) übernehmen wir keine Haftung.
  2. Verbleibende Speisen von Buffet / Catering / Kochkursen können von unserer Seite gern mitgenommen werden. Jedoch ist vom Gast zu beachten, dass für das Anbieten von Speisen strenge hygienerechtliche Vorschriften gelten, insbesondere was Temperaturen und Haltbarkeit betrifft. Sollten Speisen vom Gast mitgenommen werden wollen, so geschieht dies ausschließlich auf eigene Verantwortung. Durch Zeitablauf, Transport, Unterbrechung der Kühlkette können Speisen erheblich schneller verderben. Insoweit können wir ab dem Zeitpunkt der Mitnahme der Speisen keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität übernehmen. Durch die Übernahme geht die Haftung für Haltbarkeit und Qualität der Speisen auf den Gast über. Der Gast bestätigt mit der Mitnahme der Speisen, dass die Speisen zum Zeitpunkt der Übergabe vertrags- und ordnungsgemäß einwandfrei waren.
  3. Wertgutscheine für Kochkurse, Events und Veranstaltungen, die bei uns käuflich erworben werden sind nach Ausstellungsdatum 24 Monate gültig. Danach verfällt die Gültigkeit. Eine Verlängerung der Gültigkeit kann vor Ablauf der Gültigkeit schriftlich bei uns beantragt werden. Hierfür nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: info@kochenundkunst.info. Eine Bar-Auszahlung ist nicht möglich.
  4. Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarf zusätzliches Ausleihkosten für Tisch und Stuhlausstattung ect. Anfallen, werden diese dem Veranstalter, Gast, Kunden weiterbelastet.
  5. Sollte eine gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über die Firma Die Kochschule Kochen und Kunst angefragt und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
  6. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen sowie Materialien, und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung der Firma Die Kochschule Kochen und Kunst nicht gestattet. Das abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
  7. Sämtliche vom Veranstalter oder von Gästen mitgebrachten Gegenständen sowie deren Verpackungen sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, so ist das Haus berechtig, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen.
  8. Die eventuell für eine Veranstaltung notwenigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichten Abgaben (Insbesondere GEMA-Gebühren o.ä.) hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

VI) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen

  1. Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zu Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung
  3. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.

VII) Haftung

Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungshilfen verursacht.
VIII) Sonstige Regelungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand Firma Die Kochschule Kochen und Kunst Inhaber Mathias Roth
  2. Gerichtsstand ist der Sitz Firma Die Kochschule Kochen und Kunst Inhaber Mathias Roth. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz von Firma Die Kochschule Kochen und Kunst Inhaber: Mathias Roth.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Firma

Die Kochschule Kochen und Kunst
Inhaber Mathias Roth
Schützenstraße 21
04103 Leipzig
Deutschland

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